Mit der Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung vom 9. Juni 2020 ist eine eingeschränkte Vereinsarbeit unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften wieder möglich. Gemäß § 5 der Thüringer Corona- Eindämmungsverordnung ein schriftliches Hygiene-, Abstands- und Infektionsschutzkonzept zu erstellen, welches die Einhaltung der Infektionsschutzregeln festhält und dokumentiert. Das Infektionsschutzkonzept ist von der verantwortlichen Person oder dem von ihr Beauftragten vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Deswegen stellen wir an dieser Stelle die genannten Unterlagen zur Einsicht und zum Download bereit.

Infektionsschutzkonzept

Bestätigung Kindergesundheit und Erhalt der Verhaltensregeln sowie Datenschutzinfos

Anlage 1/2: Lagepläne

Anlage 3/4: Bestätigung 3G-Nachweis Fussball

Anlage 5/6: Anwesenheitsliste Trainings-/Wettkampfbetrieb

Anlage 7: Verhaltens- und Hygieneregeln

Anlage 8: Liste Belehrungen Sportler

Anlage 9: Liste Belehrungen Trainer

Anlage 12: Warnstufen 1 bis 3

Anlage 13: Regel ab 2021.11.19