Mit der Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung vom 9. Juni 2020 ist eine eingeschränkte Vereinsarbeit unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften wieder möglich. Gemäß § 5 der Thüringer Corona- Eindämmungsverordnung ein schriftliches Hygiene-, Abstands- und Infektionsschutzkonzept zu erstellen, welches die Einhaltung der Infektionsschutzregeln festhält und dokumentiert. Das Infektionsschutzkonzept ist von der verantwortlichen Person oder dem von ihr Beauftragten vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Deswegen stellen wir an dieser Stelle die genannten Unterlagen zur Einsicht und zum Download bereit.
Infektionsschutzkonzept
Bestätigung Kindergesundheit und Erhalt der Verhaltensregeln sowie Datenschutzinfos
Anlage 1/2: Lagepläne
Anlage 3/4: Bestätigung 3G-Nachweis Fussball
Anlage 5/6: Anwesenheitsliste Trainings-/Wettkampfbetrieb
Anlage 7: Verhaltens- und Hygieneregeln
Anlage 8: Liste Belehrungen Sportler